Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
a.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, gelten für sämtliche Beratungsangebote und –leistungen sowie Realisierung von Konzepten, nachfolgend „Beratungsleistungen“ genannt, durch die Dalmacija Consulting d.o.o. nachfolgend „dalcon d.o.o.“ genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
b.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der dalcon d.o.o. durch den Kunden. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erhalten keine Gültigkeit, es sei denn, dass die dalcon d.o.o. diese schriftlich anerkannt.
c.
Soweit Beratungsverträge oder –Angebote der dalcon.d.o.o. schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Änderungen oder Kündigungen bestehender schriftlicher Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der physischen Schriftform. Telefonische Änderungen oder Kündigungen sind, ebenso wie elektronisch übermittelte, nicht zulässig und werden nicht anerkannt. Sofern Änderungen und/oder Kündigungen nicht vertraglich geregelt sind werden diese erst nach unserer Bestätigung wirksam.
d.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Kunden auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Angebote und Leistungen der dalcon d.o.o.
2. Mitwirkung des Kunden
Sämtliche Fragen der dalcon d.o.o. über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden vom Kunden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die dalcon d.o.o. wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung für die Beratung von Bedeutung sein können. Die dalcon d.o.o. ist berechtigt, die Ergebnisse und erworbenen Kenntnisse aus dem Auftrag im Rahmen anderweitiger Beratungstätigkeit für sich zu verwenden, sofern jede individuelle Bezugnahme auf den Auftrag vermieden wird. Die dalcon d.o.o. wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die für die Beratung von Bedeutung sein können.
3. Abnahme durch den Kunden
Von der dalcon d.o.o. gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der dalcon d.o.o. unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äussert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.
4. Rechnungsstellung
Die dalcon d.o.o. ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich im nach hinein dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die dalcon d.o.o. berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind. Ebenso können zu erwartende Aufwendungen bis zu einer Höhe von 80% im Voraus in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall erfolgt die Aufnahme der Bearbeitung ab Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug gelten hier, auch ohne Aufnahme der Bearbeitung, 25% der Rechnungssumme als anerkannt geschuldet.
5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Die dalcon d.o.o. kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die dalcon d.o.o. die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die dalcon d.o.o beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die dalcon d.o.o. mittelbar oder unmittelbar betroffen ist. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die dalcon d.o.o. berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse die Leistung dauerhaft unmöglich, so ist die dalcon d.o.o. von ihren Vertragspflichten freigestellt.
6. Haftung
Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von der dalcon d.o.o. ausgeschlossen. Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von der dalcon d.o.o. nicht garantiert werden. Die dalcon d.o.o. haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die dalcon d.o.o. indes nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7. Rechnungsstellung
Wenn sich der Auftrag eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist die dalcon d.o.o. berechtigt, die erbrachte Leistung monatlich im nach hinein in Rechnung zu stellen.
Ebenso kann eine Vorauszahlung in Höhe bis zu 90% der zu erwartenden Kosten in Rechnung gestellt werden. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind möglich und und jedem
Fall, zur Erlangung der Gültigkeit, schriftlich durch uns zu bestätigen.
8. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind, ohne Vereinbarung einer anders lautenden Zahlungsfrist, spätestens nach 30 Tagen ab Datum der Rechnungsstellung fällig (Zahlungseingang). Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die dalcon d.o.o. berechtigt, eine Aufwandsentschädigung für die Erstellung der Mahnung in Höhe von CHF 50,00 Netto, sowie gemäss § 104, Abs. 1 OR mindestens 5 % Verzugszinsen vom Datum der Rechnungsstellung an zu berechnen.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweils anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt. Die dalcon d.o.o. ist zur Geheimhaltung der während der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet und bewahrt über Inhalt und Durchführung der Zusammenarbeit Vertraulichkeit und über bekannt gewordene Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen. Allfällig zu erstellendes Foto- und Filmmaterial wird ausschliesslich für die Ausführung des Kundenauftrages verwendet. Jede Drittverwendung ist der dalcon d.o.o. untersagt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
10. Copyright Unterlagen
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, sämtlicher Analyse-, Beratungsergebnisse sowie sämtliche Unterlagen der dalcon d.o.o., oder von Teilen daraus, sind vorbehalten. Die Inhalte dürfen – auch auszugsweise – ohne die schriftliche Zustimmung der dalcon d.o.o. nicht reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Kroatisches Recht. Gerichtsstand ist Split (HR).
Korrespondenzsprache ist deutsch.
12. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige und wirksame, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.
Stand: 01.01.2021
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